Verfahren zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen von unter 2.000,00 Euro (Streitwertgrenze bis 13. Juli 2017; ab dem 14. Juli 2017 gilt eine Streitwertgrenze von 5.000,00 Euro).

Zur Durchsetzung von grenzüberschreitenden Forderungen bis zu 2.000,00 Euro (Streitwertgrenze bis 13. Juli 2017; ab dem 14. Juli 2017 gilt eine Streitwertgrenze von 5.000,00 Euro) kann in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mit Ausnahme Dänemarks - das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen angestrebt werden. Das Verfahren wird im Wesentlichen schriftlich durchgeführt und soll durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologie vereinfacht und beschleunigt ablaufen können. Insoweit stellt es eine schnelle und effiziente Alternative zu den sonstigen innerstaatlichen Verfahren dar.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren und die zu verwendenden Formulare finden Sie im Internetauftritt der Justiz NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.