Seit Mai 2011 bieten das Landgericht Siegen und die Amtsgerichte Siegen, Olpe, Lennestadt und Bad Berleburg in geeigneten Zivilverfahren die richterliche Mediation an. Damit möchten sie einen Beitrag zur Förderung des Rechtsfriedens und zur Stärkung des hiesigen Justizstandorts leisten.

Richterliche Mediation ist ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung, das sich zunehmender Beliebtheit und Akzeptanz erfreut. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges und freiwilliges Verfahren, in dem die Prozessparteien unter der Moderation eines speziell ausgebildeten Richters ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Durch die Möglichkeit, auch über den Streitstoff hinausgehende Punkte mit einzubeziehen, können häufig auch künftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Auf dieser Seite haben wir Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur richterlichen Mediation zusammengestellt, mit denen Sie sich einen Überblick über die Ziele, die Vorteile und die Vorgehensweise dieses Angebots verschaffen können.