Wegen gleitender Arbeitszeit und einer Vielzahl von Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich.

Dieser kann sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Beachten Sie dabei bitte die in den Schreiben des Gerichts genannte Durchwahlnummer.

Ausschließlich in ganz besonderen Angelegenheiten mit extremem Eilbedürfnis ist eine Terminabsprache nicht erforderlich. In diesen Fällen müssen Sie aber mit einer gewissen Wartezeit rechnen.

Sprechzeiten für Besucher:

montags - freitags:    08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung

 

Öffnungszeiten des Amtsgerichts:

montags - freitags:    07:30 - 16:00 Uhr